Vorsicht Hasenfalle
Schlecht ist relativ gut
Das Studium der Rechte ist neben dem Medizinstudium
und dem Theologiestudium das mühseligste aller Studiengänge. Nur 0,1 bis 0,2%
der Juristen dürfen ihr Studium mit der Note "sehr gut" abschließen. Etwa 2% schaffen
"gut". Die Masse von etwa 98% ist traditionsgemäß schlechter. Deshalb gilt ein
schlechtes Studium unter Juristen immer noch als relativ gut. Gut zu wissen, daß
man vor dem Arbeits-, dem Sozial- und dem Amtsgericht keinen Anwalt braucht, sondern
sich selbst vertreten kann.
Schließlich möchte ein Anwalt für seine oftmals bescheidenen Schreibdienste nach
einem so mühseligen Studium einen Haufen Geld. Überdies müssen Sie ihm die Prozeßvollmacht
erteilen, also ihm in ihrer Sache blind vertrauen. Wird ihm die Sache zu aufwendig
oder verliert er an ihrem Fall schlichtweg die Lust, versäumt er einfach
eine Frist. Die Sache ist dann kampflos verloren. Das Honorar bekommt er für
nichts. Es ist also leicht möglich, daß Sie ein Anwalt in Teufels Küche
bringt...
Ein Beispiel für einen perfekten Abschluß im Studium der Rechte mit "summa cum laude" ist die Doktorarbeit unseres Verteidigungsministers Dr. Guttenberg.
Dank seines photographischen Gedächtnisses kann dieser Artikel aus der FAZ nahezu fehlerfrei zitieren. Lediglich die Erinnerung an den Quellcode
bereitet dem Staranwalt, der sein geistiges Eigentum ungewöhnlich aggressiv verteidigt, immer wieder Kopfschmerzen.
So ist auch der Rücktritt unseres 10. Bundespräsidenten nur als Karnevalsscherz zu verstehen, der den gutgläubigen Steuerzahler
jährlich einen lebenslänglichen Ehrensold in Höhe von € 200.000 kosten soll. Erinnerlicherweise hatte Herr Wulff wiederholt gegen
die 10 Gebote verstoßen:"Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen.
Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen,
nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Rind
oder seinem Esel oder nach irgendetwas,
das deinem Nächsten gehört."
Die Ernennung des 11. Bundespräsidenten -einem Theologen, der in wilder Ehe mit einer Frau zusammenlebt, die seine Tochter sein könnte - am Faschingssonntag 12 beweist überdies,
daß die Bundesregierung -wenn Not an Mann ist- Spaß versteht, auch wenn dies die Mundwinkel unserer Kanzlerin nicht gerade anzeigen.
Zumindest ist der Vater von 4 Kindern kein konvertierter Genosse, der sich wegen einem Flirt gleich scheiden läßt. Ich glaube fest daran, daß
unser 11. Bundespräsident mit seiner eigenen Ehefrau, der er ewige Treue geschworen hat, ins Schloß Bellevue einzieht und ebenso treu der Verfassung der BRD dient.
Glaube versetzt ja bekanntlich Berge.
Die Hausordnung
Schon als kleines Kind lernt der junge Erdenbürger
unter Anwendung der Try and Error Methode recht schnell, was erlaubt, toleriert
oder gar verboten ist. Unterstüzt wird das Studium der Kinderrechte durch den
Relegionsunterricht. Mit den 10 Geboten kommen die kleinen selten in Konflikt,
viel eher schon mit der Hausordnung:
1. Ich bin Papa, dein Herr
2. Du sollst vor Papa ins Bett
3. Der Samstag ist eine ganz große Ausnahme
...
Erst viel später merkt der heranwachsende Erdenbürger, daß es noch höhere Richter
als Papa und Mama gibt und er sich auch an die Straßenverkehrsordnung, das Bürgerliche
Gesetzbuch und das Strafgesetzbuch halten muß, ohne es jemals gelesen zu haben.
Die meisten merken erst nach einer saftigen Strafe, wie gnadenlos böse Verstöße
im Namen des Volkes bestraft werden.
Das autonome Mahnverfahren
Bevor Sie überhaupt öffentlich klagen können, müssen Sie
die Beklagte in spe mindestens zweimal anmahnen, mit ihr wochenlang rumzackern
sowie zweimal Nachbesserung ermöglichen. Da bei den Nachbesserungen das Vertrauensverhältnis oft bereits
zerstört ist und wichtige Beweise beseitigt werden können, sollten Sie einen gerichtlichen Gutachter vorschalten.
Das selbständige Beweisverfahren
Das selbständige Beweisverfahren -früher Beweissicherungsverfahren-
dient gemäß §485 ff ZPO als selbstständiges Vorverfahren der objektiven Beweissicherung. Die Beweise werden von einem gerichtlich
bestellten Gutachter gesichert, da Privatgutachten im Zivilprozeß nur als qualifizierter Parteienvortrag gelten.
Das Beweissicherungsverfahren kann als Schiedsverfahren kostenlos durchgeführt werden.
Es gilt der goldene Grundsatz: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
Als Laie muß der Richter dem gerichtlichen Gutachter blind vertrauen,
auch wenn dieser selbst nur wenig mehr Ahnung als ein Laie hat.
In einer Clever Sendung wurden Richterin Barbara Salesch und Richter Alexander Hold im August 2011 von Prof. Wigald Boning gefragt,
was mit einem weißen Schnee-Hasen passiert,
der in einem freilich gedachten Tunnel im freien Fall von einem Bau auf dem Nordpol durch den Erdmittelpunkt
zum Südpol flüchten will. Beide Richter sind bei der theoretischen Physik-Prüfung praktisch durchgefallen.
Das Vergleichsangebot war:
Der Schnee-Hase pendelt wegen Geschwindigkeitsübertretung bei seinem Ausbruchsversuch eine zeitlang ohne Bewährung um den Erdmittelpunkt
und kommt dann irgendwann lebenslang zur Ruhe. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Ich lege für den Schnee-Hasen Einspruch ein und beantrage Freispruch!
Unter idealen -freilich nicht existierenden Bedingungen-
haben wir es bei der Erde mit einer idealen Kugel und einem vakuumierten Tunnel mit konstanter Gravitationskonstante zu tun,
also keinen Luftwiderstand und somit einem
idealen reibungslosen Pendel. Es spielt keine Rolle, ob der Schnee-Hase leicht wie eine Feder oder schwer wie eine Bleikugel ist.
Dieser schwingt bis in alle Ewigkeit zwischen Nord- und Südpol mit einer Maximalgeschwindigkeit von mehreren Tausend Kilometern pro Stunde als verkohlter weißer Hase
und bekommt die Höchststrafe, da es im Erdinneren heißer als in der Hölle ist. Den relativistischen
Massenzuwachs der Hasenkiste haben wir der Einfachheit halber bei diesem Fall ausgeklammert, zumal der Schnee-Hase
bei dem Höllen-Trip beide Ohren angelegt hatte. Schließlich befinden wir uns nicht auf dem Jupiter, wo die Hasen-Falle
als relativistisch verkürztes Pendel schwingen würde.
Revision
Unter realistischen Bedingungen ist der Tunnel im Erdmittelpunkt verjüngt und die Gravitationskonstante nicht konstant.
Größe, Form und Gewicht des Schnee-Hasens bestimmen freilich seine maximale Fallgeschwindigkeit.
Im Erdmittelpunkt selbst ist die Gravitationskonstante stark negativ -also abstoßend-
und damit die Luftdichte so ungeheuerlich groß, daß der Schnee-Hase
aus allen 4 Himmelsrichtungen zusammengequescht und verkohlt wird.
Im Ergebnis haben wir es bei dem Gericht in Form eines Zwei-Gänge-Menüs
also mit einem verkohlten Hasenbraten ohne Beilagen zu tun, der nicht einmal sein Etappenziel
-nämlich den Backofen im Erdmittelpunkt- im freien Fall erreicht hat.
Fragen Sie doch einfach mal einen Schnee-Hasen, ob dieser "freiwillig" in einen Vulkan springt.
Der weiße Schnee-Hase wird in aller Regel vorher ausreißen, weil dieser weiß, daß der Frager spinnt.
Das tolle Rechtsmittel Verjährung
Das Rechtsmittel Verjährung -sogenanntes Hasen~Schlupfloch- ist gemäß § 78 StGB das mächtigste aller Verteidigungsmittel
und besonders interessant für international agierende Kriminelle, da eine Identifizierung dieser sich besonders schwierig und langwierig gestaltet.
Denn wenn die Sache verjährt ist, kann diese nicht mehr verfolgt werden. Das ist so ähnlich wie mit abgelaufenen
Lebensmitteln, die nicht mehr vertilgt werden sollten. Freilich ist es für den schlauen Bugs Bunny grundsätzlich klüger, die Verjährung abzuwarten als die Strafe im Hasenbau abzusitzen,
auch wenn die Verjährungsfrist länger ist. Die Verjährungsfrist beginnt bei Tatbegehung und nicht
etwa bei Taterkennung und beträgt in Bußgeldsachen nur 3 Monate. Auf Sachen, die verjährt sind, müssen Sie sich nicht mehr einlassen.
Insofern ist die Verjährung eigentlich Teil der Strafprozeßordnung gemäß §170 StPO und wurde unsinnigerweise ins Srafgesetzbuch festgeschrieben.
In vielen Fällen kann es auch helfen, die Schuld einfach jemand anderen in die Häschen-Schuhe zu schieben. Schließlich muß niemand sich selbst belasten.
Anyway, Schlafende Hunde sollten besser nicht geweckt werden.
Neben der echten Verjährung gibt es noch die künstliche Verjährung. Diese wird erreicht, indem der Zeitpunkt einer Tathandlung
zurückdatiert oder die Sache einfach liegen gelassen -also nicht verfolgt- und Beweise nicht sichergestellt oder verfälscht werden. Verjähren tut praktisch alles, außer Mord.
Wenn man sich nicht erwischen läßt, ist es also
durchaus möglich, in Deutschland eine Straftat -wie Betrug, Vergewaltigung, ja selbst Totschlag- zu begehen, ohne dafür bestraft werden zu können.
Grundlage für den straffreien Kuhhandel ist das Abstraktionsprinzip, das das Verpflichtungsgeschäft vom Verfügungsgeschäft entkoppelt
und nur von echten Rechts~Experten wirklich verstanden wird. Der geniale Kuhhandel funktioniert beispielsweise so:
Der reiche Bauer Anton verkauft großzügig seine altersschwache Kuh Isabel für 1000 Euro an seinen armen Knecht Ruprecht. Der Knecht kommt seiner Verplichtung nach,
nimmt die Kuh und flüchtet mit dieser über alle 7 Berge. Der Bauer hat nun Anspruch auf Zahlung der 1000 Euro, nicht aber auf seine Kuh Isabel.
Diese gehört nämlich von nun an dem armen Knecht Ruprecht, der seiner Verpflichtung, die Kuh dem reichen
Bauern abzunehmen, nachgekommen ist. Optional kann Ruprecht durch den Weiter~Verkauf der Kuh oder deren Milch seine Schuld beim Bauern begleichen.
Dieser kann gegen den Kuhhandel klagen, bekommt aber in aller Regel kein Recht gegen seinen Knecht Ruprecht. Falls der Knecht nicht mit Euro bezahlt,
sondern seine Schuld mit Knüppel aus dem Sack begleicht, wird der Kuhhandel für die deutsche Rechtsprechung noch viel komplizierter. Bauer Anton
hat nun Anspruch auf 5000 Euro Schmerzensgeld, also 5 Kühe, das der mittellose Knecht Ruprecht schon gar nicht zahlen kann. Dieser wird nun international gesucht
und muß schließlich in den Knast. Die altersschwache Kuh Isabel wird gepfändet und notgeschlachtet. Restwert 500 Euro.
Das Abstraktionsprinzip funktioniert auch vice versa als Leerverkauf. Stellen Sie sich beispielsweise vor, ein Reisehändler verkauft Traumreisen zu kleinen Preisen.
Im Reisevertrag steht sinngemäß: Die Kosten für Traumreisen sind vom Reisenden vor der Reise zu überweisen. Doch für die Reise existieren nur gefälschte Beweise.
Am Urlaubsort stellt der traumatisierte Urlauber dann entsetzt fest, die Reise ist scheiße.
Es folgt die Rückreise, und zwar zwangsweise ! Der Traum-Urlauber klagt, der Reisehändler hat wohl eine Meise, doch der verschwand bereits ganz leise auf höchst mysteriöse Weise.
Auf der anderen Seite ist die künstliche Verjährung ein äußerst
effektives Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft -nach dem Motto:
sich lästige Arbeit vom Hals zu schaffen oder einem Kollegen aus der Patsche zu helfen. Die Redensart beruht übrigens auf einer
wahren Begebenheit des Dr. jur. Victor von Hase, der einem Hasen-Killer mit seinem Studentenausweiß ausgeholfen hatte, was mich zu einer beliebten Variante der künstlichen Verjährung -nämlich dem sogenannten "falschen Hasen" führt.
Ein Proxy-Täter behauptet, die Tat begangen zu haben, kann aber nicht oder nur milde bestraft werden und erhofft sich vom wahren Täter eine Entschädigung
in Form einer Möhre. Stellen Sie sich beispielsweise vor, ein Dachhase sei als Osterhase serviert worden und Sie sollen
als Gericht den Hilfskoch-Koch verurteilen. Der sogenannte "Angsthase" erscheint erst gar nicht bei Gericht und ein alter Hase verhandelt vor Gericht nicht.
Superschlaue Hasen schlagen juristische Haken, legen eine falsche Hasenfährte oder lassen sich auf Bewährung die Löffel langziehen, um nicht in den Hasen-Bau zu kommen.
Denn eine Hasenpfote in Handschellen verliert ihre magischen Kräfte als Glücksbringer, nach dem Motto: "Pech gehabt!".
Bekanntlich sind ja viele Jäger des Hasen Frei-Tod.
Ebenso mächtig wie Verjährungsfristen sind auf der anderen Seite die äußerst kurzen Notfristen für Killerhasen. Diese greifen,
wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch bzw. Widerspruch eingelegt wurde. Allgemein gilt im Strafrecht für einen
Einspruch eine Notfrist von 1 bis 2 Wochen und für einen Widerspruch eine Notfrist von maximal 4 Wochen.
Wenn nicht innerhalb der Notfrist Rechtsmittel eingelegt worden sind, gilt die Entscheidung als implizit zugestanden.
Die sogenannte "Hasenkiste" ist eine moderne Form des Klassikers "Vorsicht Hasen-Falle" und funktioniert ganz einfach so: Die Hasen-Haftpflichtversicherung
geht im Notfall einfach pleite und der verunfallte Hase ist in seiner Hasenkiste bei Wasser und Brot lebenslang gefangen oder wird notgeschlachtet.
Die Klage
Ohne Antrag kein Geld, so einfach ist die Welt !#~
Stellen Sie sich vor, ein Patient müßte einem Chirugen bei der Operation jeden Handgriff erklären. So ähnlich verhält es sich im Zivilprozeß.Von alleine macht das Gericht nämlich nix. Vor allen Dingen korrigiert es keine Fehler. Um Fehler zu korrigieren, müssen sie wieder klagen und die Kosten tragen.
Die Zivilprozeßordnung kennt 3 Klagearten:
1. Die Feststellungsklage
2. Die Leistungsklage
3. Die Gestaltungsklage
In vielen Fällen handelt es sich bei der Leistungsklage nicht einmal um eine Leistungs- sondern eigentlich um eine "Unterlassungsklage". Die Feststellungsklage ist -wegen dem öffentlichen Feststellungsinteresse- gegenüber der Leistungs- und Gestaltungsklage generell subsidiär.
Die Stufenklage ist eine Mischform aus Festellungsklage und Leistungsklage und kommt zur Anwendung, wenn die Leistungklage nicht genau beziffert werden kann, der "exakte" Streitwert also erst festgestellt werden muß. Beispielsweise wird die Kündigungsschutzklage typischerweise als Stufenklage formuliert, da zuerst festgestellt werden muß, daß ein Arbeitsverhältnis besteht, bevor über eine diesbezügliche Leistung, wie beispielsweise die Erteilung eines Zeugnisses oder die Höhe einer Abfindung entschieden werden kann. Bei einer Restitutionsklage handelt es sich hingegen in aller Regel um eine Mischform aus Gestaltungs- und Leistungsklage, da gewöhnlich beantragt wird, das Urteil aus dem Vorverfahren aufzuheben und diesbezüglich eine Leistung begehrt wird.
Beispielsweise handelt es sich bei der Ehescheidung
um eine typische Gestaltungsklage in Form einer "Vernichtungsklage".
Schließlich vernichtet der Rosenkrieg die Liebe, die Ehe und nicht selten
das Bankkonto. Bleibt festzustellen, daß die negative Feststellungsklage
eigentlich eine "Unwissenheitsklage" nach dem Motto "ich weiß
von nichts" bezeichnet, ein Rechtsanspruch also vor Gott dem Allmächtigen
und Allwissenden nicht festgestellt werden kann.
Alternativ zur zivilrechtlichen Klage kommen
im Falle eines Betruges, einer Falschaussage oder sonstigen strafbaren Handlung
Strafanzeige und Strafantrag in Betracht. Diese können kostenfrei bei jeder Staatsanwaltschaft
oder Polizeidienststelle gestellt werden. Wenn der Betrüger mittellos ist, macht
eine zivilrechtliche Klage ohnehin keinen Sinn. Mit dem Strafantrag können
Sie Schadenersatz geltend machen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn ein Polizist Ihnen
kurz vor Feierabend erklärt,
daß das Diebesgut sich bestimmt wiederfindet oder Sie darauf hinweist, daß es sicher gut versichert ist oder
daß der Täter sowieso nicht ermittelt werden kann. Schließlich könnte mit dem Diebesgut -beispielsweise Ihrem Auto-,
eine Straftat begangen werden, für die Sie sich später rechtfertigen müßten. Außerdem verlangt Ihre Versicherung in jedem Fall
eine Strafanzeige bei der Polizei.
Zeitraub ist übrigens nicht strafbar, sondern stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar,
obwohl der finanzielle oder gesundheitliche Schaden bei Zeitraub ähnlich hoch oder höher sein kann
als durch eine ordentliche Straftat. Schließlich ist Zeit Geld.
Tathandlung:
Der gemeine Zeiträuber spart Zeit,
indem er anderen die Zeit stiehlt. Das Opfer wird durch den Zeitraub in seinem Fortkommen gehemmt,
erreicht sein Ziel verspätet oder gar nicht und verliert kostbare Energie und letztendlich Geld.
Warum klagen nicht lohnt
Wenn zwei sich streiten, freut sich der dritte,
nämlich der Rechts- oder gar Staatsanwalt.
Das macht Urteile im Namen des Volkes generell teuer.
Beispielsweise verschlang der Rosenkrieg auf Staatskosten im Indizienprozeß Kachelmann
wegen angeblicher Vergewaltigung seiner verschmähten Geliebten
bisher -inklusive Ausflug in die schöne neutrale Schweiz- rund 1 Millionen Euro.
Die Anwaltskosten des populären Wetterfroschs betrugen alleine 250.000 Euro, die er allerdings vom Opfer-das ihn falsch verdächtigt hat-
zivilrechtlich wieder einklagen kann. Außerdem verlor der angeklagte Wetterfrosch durch das zeitraubende Gerichtsverfahren
seinen guten Ruf, seinen Job und kostbare Zeit, die er nicht mehr gut machen kann.
Der Wetterfrosch bekam also -trotz Freispruch aus Mangel an Beweisen- nach peinlicher U-Haft und 44 Prozeßtagen die maximale Höchststrafe
durch unanfechtbares Vorurteil: Der Vorverurteilte darf für den Rest seines Lebens in der ARD kein Wetter mehr falsch vorhersagen !
Wegen schlechter Wetterprognose konnte die Haftstrafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Für jede Übernachtung im Abenteuerhotel JVA erhält das gesellschaftlich und finanziell ruinierte Justizopfer 25 Euro minus 6 Euro für Kost und Logis,
also ungefähr soviel wie ein Hartz-IV Empfänger. Prof. Hartz -ehrwürdiger Träger des Bundesverdienstkreuzes- wurde übrigens auch in 44 Fällen wegen Untreue verurteilt.
Da Richter ungern Urteile schreiben, drängen diese sowieso in aller Regel auf
einen Vergleich. Bei einem Streitwert von 3000 Euro beträgt das Risiko
in der ersten Instanz etwa 1500 Euro, wenn beide Parteien anwaltlich vertreten
sind. Dabei sind die Gerichtskosten die geringsten Kosten. Weitere Profiteure
eines Rechtsstreits sind Sachverständige, Zeugen sowie die Klatschpresse.
Wenn Sie sich nicht auf einen Vergleich einlassen, droht Ihnen der Richter eventuell
mit einem teuren Sachverständigengutachten oder einem schriftlichen Vorverfahren.
Die Wahrheitspflicht vor Gericht
Für die Juristen ist die Welt noch in Ordnung.
Sie verlassen sich in jedem Rechtsstreit auf das Kausalitätsprinzip, die Wahrheit
und die Logik. Denn eine Klage muß basierend auf den vorgetragenen Tatsachen schlüssig,
das heißt widerspruchsfrei sein. Sonst gilt wie im Fall Kachelmann:
"In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten !"
Die saubere Trennung von Gut und Böse ermöglichen umfangreiche Gesetzesbücher,
in denen genau festgelegt ist, was erlaubt ist und was nicht. Die Tatsachen müssen
ggf. bewiesen werden. Die Überführung der Gesetzesbrecher erfolgt mit physikalischen
Meßinstrumenten, wie die Laserpistole, Gentests oder der Gerichtsmedizin. Ein
wichtiger Beweis ist die Zeugenaussage, obwohl ein Zeugenbeweis niemals objektiv
und damit wenig verläßlich ist. Grundlage für die Entscheidungen des höchsten
Gerichts ist übrigens nicht etwa die Bibel, sondern das Grundgesetz, die Verfassung
der Bundesrepublik Deutschlands. Ein wichtiges Grundrecht ist das Recht auf richterliches
Gehör.
Der ideale Richter
Der ideale Richter ist gemäß Richtereid zur Gerechtigkeit
und Wahrheit verpflichtet. Gemäß § 139 ZPO ist er verpflichtet, eine Partei
vor einer für sie ungünstigen Entscheidung, auf fehlende Beweise -wie beispielsweise
einen Kaufvertrag- hinzuweisen.
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen
der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so
wahr mir Gott helfe."
Der Richter ist verpflichtet, die Sache aufzuklären, allerdings darf er im Zivilprozeß
keine Zeugen laden.
Der Ausforschungsbeweis -nach dem Motto- der Zeuge X kann alles aufklären, ist
im Zivilprozeß unzulässig.
In der Praxis berufen sich chronisch überlastete Amtsrichter auf die richterliche
Unabhängigkeit und entscheiden -unabhängig von Urteilen der höheren Instanzen-
praktisch, wie sie wollen, nach dem Motto: "Sie können ja in Berufung gehen".
Bei diesen Urteilen spielt Sympathie eine große Rolle, was natürlich gegen
Artikel 3 unseres GG verstößt.
Ein Paradebeispiel ist der berliner Amtsrichter Rüdiger Warnstädt,
der das Buch "Jetzt spricht er, Herr Richter"
geschrieben hat. Wer mit seinem Auto -statt mit
öffentlichen Verkehrsmitteln- nach Berlin reinfährt, hat bei ihm gleich
verloren. Herr Richter Warnstädt mag nämlich keine Autofahrer. Deshalb
geht der Radfahrer auch bei rot über die Ampel und beruft sich auf seine Unantastbarkeit.
Die fiesen Tricks der Anwälte
Es kann passieren, daß ein Richter wichtige
Beweise nicht erhebt oder ignoriert, diesbezügliche Anträge überhört und
die Akteneinsicht verwehrt. Häufig wird er versuchen, Ihnen die Anträge, über
die er dann entscheiden darf, in den Mund zu legen oder gar von für ihn unangenehmen
Anträgen abraten. Obwohl Überraschungsurteile verboten sind, ist der Überraschungseffekt
besonders beliebt. Falls der Richter Sie mit einem Schriftsatz der Gegenseite
in der münlichen Verhandlung überrascht, können Sie Schriftsatznachlaß beantragen
und auf Protokollierung des Antrags bestehen. Sie können auch eine Kopie der
Tonbandaufnahme beantragen.
Sobald Sie den Verdacht der Ungleichbehandlung hegen, sollten Sie ein Ablehnungsgesuch
stellen. Das Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit muß generell
vor der mündlichen Verhandlung gestellt werden. Sie können übrigens auch Urkundsbeamten
ablehnen, die Ihnen mit der Begründung -die Akte sei im Umlauf- die Einsicht
verweigert oder Protokolle verfälscht haben.
Treibt es ein Richter zu doll, können Sie nach einem Gefälligkeitsurteil Verfassungsbeschwerde
erheben, nachdem Sie gemäß § 321a ZPO erfolglos die Gehörsrüge eingelegt haben.
Bei einem Prozeßbetrug ist auch der Antrag auf Tatbestandsberichtigung gemäß
§ 320 ZPO, der bereits in der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann oder
binnen einer zweiwöchigen Frist gestellt werden muß, wichtig.
Der ideale Zeuge
Der ideale Zeuge sagt die Wahrheit, verschweigt
und erfindet nichts hinzu.
"Ich schwöre, bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden
nur die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen zu haben."
Gewöhnlich werden Falschaussagen -wenn sie relevant geworden sind- vor Gericht
hart bestraft. Die Protokollberichtigung
Gewöhnlich ist ein Gerichtsprotokoll nicht vollständig,
sondern durch den Richter vorgefiltert. Da das Urteil auf dem Protokoll basiert,
ist der Inhalt des Protokolls äußerst wichtig, zumal ein Beschluß
der eine Protokoll berichtigung abweist, gemäß § 160 Abs. 4
ZPO unanfechtbar ist. Gegen ein inhaltlich falsches Protokoll ist keine Berufung
möglich.
Der Prozeßbetrug
Wer es mit der vollen Wahrheit vor Gericht nicht
so genau nimmt, begeht eine Prozeßlüge. Verliert eine Partei einen Prozeß aufgrund
einer Prozeßlüge, spricht man vom Prozeßbetrug. Der Prozeßbetrug ist zwar strafbar,
aber gängige Praxis, weil der Beklagte sich in der Regel rauszureden versucht
oder dreist lügt. In manchen Fällen lügt auch der Kläger.
Gemäß § 25 der Berufsordnung für Rechtsanwäte ist der eigene Anwalt verpflichtet,
den gegnerischen Anwalt heimlich zu informieren, bevor eine Prozeßlüge durch einen
Beweis offensichtlich wird. Das nimmt dem ganzen Prozeß natürlich den eigentlichen
Spaß und ist der Hauptgrund, warum ich bevorzugt ohne Anwalt klage.
Die Beschwerde
Beschlüsse des Gerichts müssen Sie nicht einfach hinnehmen.
Gegen Beschlüsse können Sie Beschwerde beim Amtsgericht oder direkt beim Beschwerdegericht,
dem Landgericht einlegen. Eine Beschwerde enthält eine Beschwerdebegründung
und selbsverständlich einen Antrag.
Die Restitutionsklage
Im Falle eines Prozeßbetrugs können die Parteien Strafanzeige erstatten und Restitutionsklage einreichen. Die Restitutionsklage ist eine besondere Form der Beschwerde.
Hauptgründe für die Restitutionsklage sind im allgemeinen strafbare Handlungen,
beispielsweise falls einer der beteiligten Personen nicht die Wahrheit gesagt
hat, also wenn Zeugen, Sachverständige oder die gegnerische Partei dreist gelogen
haben.
Die Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde ist das letzte Rechtsmittel. Sie
ist beim Bundesgerichtshof einzulegen und nur zulässig aus drei Gründen
1. Die Rechtssache ist für das Volk von grundsätzlicher Bedeutung
2. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
3. Zur Fortbildung des Rechts
Allerdings muß das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zulassen, was nicht automatisch bedeutet, daß sie zulässig ist. In jedem Fall ist -wegen der Pflicht zur Erschöpfung der Rechtsmitel -eine Rechtsbeschwerde -ob zulässig oder nicht- unbedingte Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde. Die Rechtsbeschwerde kann nämlich auch zulässig sein, weil grobe Verfahrensfehler vorliegen.
Wer einen Rechtsstreit in der ersten Instanz
vor dem Amtsgericht ordentlich verliert, kann selbstverständlich vor einem Landgericht
in die Berufung gehen. Allerdings braucht man für die Berufung einen Anwalt. Die
Revision ist die letzte Instanz. Ein richterliches Urteil des Oberlandesgerichts
ist fast unumstößlich.
Bei einer Vollstreckungsabwehrklage
handelt es sich um eine Gestaltungsklage. Sie ist statthaft, wenn die Zwangsvollstreckung
unzulässig ist oder sittenwidrig. Beispielsweise, wenn ein angeblich Prozeßbevollmächtigter
keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat oder das Urteil durch wahrheitswidrigen
Vortrag sachlich unrichtig ist. Bei grober sittenwidriger Schädigung kann gemäß § 765a
ZPO Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt werden. Beispielsweise handelt
es sich bei Prozeßbetrug um eine sittenwidrige Schädigung, Oder wenn Rechtsanwaltsgebühren
eingefordert werden, obwohl dieser gar keine Prozeßvollmacht eingereicht hat.
Der Vollstreckungsschutzantrag
Die Selbstverteidigung
Der wichtigste Paragraph in der Zivilprozeßordnung
ist § 138 ZPO, der die Parteien verpflichtet, die volle Wahrheit zu sagen. Ohne
§ 138 ZPO wäre die ganze Zivilprozeßordnung sinnlos, ein gerechtes urteilen
völlig unmöglich. Deshalb ist es sehr wichtig, diesen Paragraphen zu kennen.
Das Gefährliche an diesem Paragraphen ist die sogenannte Geständnisfiktion.
Alles was nicht bestritten wird, gilt als zugestanden. Im Zivilrecht gibt es
keine Aufklärungspflicht von Amts wegen. Deshalb wird im Zivilprozeß von der
beklagten Partei gerne generell alles bestritten.
Die Zivilprozeßordnung kennt neben dem Zugestehen
4 Verteidigungsmittel
0. Schweigen
1. Bestreiten mit Nichtwissen
2. Schlichtes unqualifiziertes Bestreiten
3. Substantiiertes Bestreiten ggf. mit Gegenbeweisen
Schweiger haben gemäß Zivilprozeßordnung -übrigens im krassen Gegensatz zum Strafverfahren,
in dem der Grundsatz gilt:"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold"- gleich verloren, falls der Klagevortrag
zulässig, schlüssig und begründet ist. Explizites Bestreiten mit Nichtwissen ist
nur wirksam, wenn man tatsächlich nichts gesehen, gehört und gemacht hat, also
mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun hat. Schlichtes Bestreiten ist in
aller Regel auch wirkungslos. Wenn der Klagevortrag schlüssig ist, muß substantiiiert
bestritten werden. Der Elite-Jurist versucht deshalb mit Einreden seinen Mandanten
rauszureden. Dabei darf er aber nicht wissentlich lügen.
Angriff ist übrigens immer noch die beste Verteidigung !!!
Faustrecht
Selbstjustiz -sogenanntes Faustrecht- ist in Deutschland offiziell nur in Ausnahmefällen -wie Notwehr oder
putativer Notwehr- erlaubt. Das Faustrecht war in der früheren DDR explizit jedem gestattet, der die freiheitlich demokratischen Werte der DDR -wie das DDR Radio- bis aufs Blut verteidigt hat. Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit. Man darf also wegen der sogenannten "Angst in de Bux" nicht
gleich blind losballern, selbst wenn man einen Waffenschein besitzt, sondern muß den Angreifer in spe erstmal warnen,
um Eindruck zu schinden.: "Hey, ich kenn jemand,
der hat den 7. Dan in Karate" !"
Prinzipiell gilt, der der den ersten Schlag hat, hat die höchsten Siegschancen im Faustrecht,
aber ggf. im Rechtstreit vor Gericht verloren. Im Strafverfahren hat man die Möglichkeit entweder
abzustreiten, den ersten Schlag gelandet zu haben oder zu behaupten, man habe aus putativer Notwehr gehandelt.
In seltenen Fällen kommen neben der Generalentschuldigung Verjährung auch die Ausreden:
in Betracht.
Freilich ist selbst Selbstmord im Faustrecht aufgrund unseres verfassungsmäßig garantierten Selbstbestimmungsrechts prinzipiell strafrei.
In der Rechtsprechung ist jedoch umstritten, ob Selbstmord eine Form der Selbstjustiz darstellt.
Schließlich bestraften sich Selbstmörder selbst und nötigten andere zur Hilfe. Oftmals bringen Selbstmörder andere in große Gefahr
oder reißen diese mit in den Freitod. Hierzu zählen auch Risikosportler -wie Motorradfahrer- die sich selbst und andere durch ihre
Leichtsinnigkeit und Todessehnsucht in Gefahr bringen.
Die Justiz kann die bestrafen, die das Selbstmordopfer in den Selbstmord
getrieben haben und die die zugeguckt haben, also auch sich selbst. Generell zahlt die Versicherung bei Selbstmord nicht, wenn's rauskommt.
Auch die Strafvereitelung oder die unterlassene Hilfeleistung stellen beliebte Formen der Selbstjustiz dar.
Anyway, am 5.3.12 erschießt ein 78jähriger todkranker Patient erst zwei Ärzte und dann selbstlos sich selbst.
Ein Polizist wird dabei schwer verletzt. Das vorsichtshalber polizeilich in Auftrag gegebene psychologische Gutachten
hatte ergeben, daß der Waffennarr geistig völlig gesund ist.
So einfach kann Faustrecht sein !
Unfaire Verteidigungsmittel
Neben den eigentlichen Verteidigungsmitteln, die
an den Universitäten gemeinhin gelehrt und studiert werden, gibt es freilich auch die unfairen, die der Staranwalt
erst in jahrelangem Selbststudium lernt. So erschoß beispielsweise am 11.1.12 der Angeklagte
in einer Gerichtsverhandlung in Dachau einfach den Staatsanwalt, nachdem sich der Richter geschickt weggeduckt hatte,
was die zuständige Justizminiterin lapidar mit dem Merksatz "Kann passieren! Ein Gerichtsgebäude ist schließlich keine Trutzburg !" parierte.
Bereits 1981 richtete eine Mutter vor Gericht ungehindert den mutmaßlichen Mörder ihres Kindes mit insgesamt 8 Schüssen öffentlich hin, obwohl die Todesstrafe
eigentlich verfassungswidrig ist. Eigentlich ! Und eigentlich wäre in diesem Fall für den vorbestraften Sexualtäter
die Berufung, Revision oder sogar die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich gewesen. Das Gericht berief sich
aber auf einen Rechtsgrundsatz aus dem Alten Testament, der sinngemäß lautet: "Auge um Auge, Zahn um Zahn", was das Gerichtsverfahren drastisch verkürzte.
Daß nicht alle Schüsse gleich trafen, wurde der ungeübten Schützin als strafmildernd angelastet. Echte Profis killen freilich viel lieber
außerhalb des Gerichtsgebäudes mittels Mord oder Rufmord, nach dem Motto: "Lebbe geht weider!".
Weitere beliebte Verteidigungsmittel sind die Zeugenbestechung oder die Zeugeneinschüchterung sowie
der Austausch allzu rechthaberischer Richter oder auch das Verschwindenlassen von Akten und Beweisen bzw. die Erstellung von Gefälligkeitsgutachten
und schließlich -wie im Fall "Paolo Pinkel"- die Berufung auf Verfahrensfehler, nämlich die unzulässige Beweiserhebung.
Wenn alle Stricke reißen, können
Sie sich direkt an den deutschen Bundestag wenden und über das Internet
kostenlos in eigener Sache oder für die Allgemeinheit eine Online Petition
einreichen. Das Petitionsrecht ist ein Scheinrecht, das in der Praxis völlig wirkungslos ist.
Online Petition
Meiner Meinung nach ist die Zivilprozeßordnung
gemäß Art. 103 GG ohnehin verfassungswidrig:
1. Protokolle sind gemäß §160 Abs.
4 ZPO unanfechtbar
2. Das Beschwerdegericht kann gemäß §574
ZPO den Weg zur höheren Instanz verhindern.
3. Die Erschöpfung des Rechtsweges durch alle Instanzen verhindert die Verfassungsbeschwerde
nach billigem Recht.
Dies macht verfassungswidrige Urteile und einen Prozeßbetrug leicht möglich, da im Zivilprozeß keine Aufklärungspflicht von Amts wegen besteht. Im Prinzip kann der Richter in ein Protokoll jeden möglichen Quatsch & Unsinn schreiben und ihnen damit die Berufung versauen.
Überdies ist nicht einzusehen, warum vor dem Berufungs- bzw. Landgericht Anwaltszwang besteht, auf der anderen Seite aber der Meisterbrief und der Diplom-Ingenieur abgeschafft wurden.
Der ach so beliebte Richterwechsel verstößt im Übrigen gegen Art. 101 GG !
Der Haftungsausschluß ist die hohe Kunst
der juristischen Selbstverteidigung, weil klagen dadurch völliig unmöglich
ist und wo kein Kläger ist, ist bekanntlich ja auch kein Richter. Mit unglaublicher
Weitsicht hat beispielsweise die Bundesregierung bereits im Jahr 2007 mittels
Geheim-Vertrag die Firma, die das gepanschte Impfmittel Pandemrix gegen die
Schweinegrippe herstellt & vertreibt vorsichtshalber per se aus jeder Haftung
ausgeschlossen. Das Impfmittel ist nämlich in den USA verboten, weil es
das hochgiftige Squalen und sogar Quecksilber als Wirkstoffverstärker enthält ,
das im dringenden Verdacht steht, das Golfkriegssyndrom ausgelöst zu haben.
Das Kunstwort <Pandemrix> wurde von dem Angstwort <Pandemie> abgeleitet
und hat sogar die sogenannte Scheißegal--Sonderzulassung der Weltgesundheitsorganisation
WHO erhalten. Das gepanschte Impfmittel ist übrigens fast doppelt so teuer,
wie das alternative reine Impfmittel ohne Wirkstoffverstärker und basiert
auf nur einem Viertel der eigentlich notwendigen Virusmenge. Dennoch wurden
vorsorglich bereits 50 Millionen Ampullen bestellt. Der Giftcocktail verursacht
neben Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und einem entzündeten Oberarm auch chronische
Müdigkeit, Rheuma und schließlich einen depressiven Allgemeinzustand.
Rockefeller-Prinzip:
"Ruf eine Pandemie aus und werde am Wirkverstärker reich !"
Inzwischen hat die Firma GlaxoSmithKline bereits freiwillig 172.000 Ampullen,
die nach Kanada geliefert worden waren, zurückgerufen. Die neutrale Schweiz
hat die Vergabe von Pandemrix bei Schwangeren, Kindern unter 18 Jahren und Senioren
über 60 strikt untersagt. Auch Bürger unseres Nachbarlandes Österreich
werden -wie unsere Bundesregierung und die Bundeswehr- bevorzugt behandelt und
gänzlich ohne unerwünschte Nebenwirkungen mit Celvapan geimpft. Für die
Bürger der BRD hingegen wird die Panscherei zum Millionengrab.
Ein Zusammenhang
zwischen den Impfungen und der Schlafkrankheit wurde 2011 durch medizinische Studien in Finnland schließlich
wissenschaftlich bestätigt. Viele Abgeordnete im Bundestag und deutsche Beamte leiden nun unter der unheilbaren Schlafkrankheit.
Einige haben sich durch lautes Schnarchen in der Öffentlichkeit bereits unfreiwillig geoutet. Andere behaupten, sie haben bereits vor der Impfung
unter der unheilbaren Schlafkrankheit gelitten. Glücklicherweise ist der volkswirtschaftliche Schaden durch Schlafen während der Arbeitszeit in dieser Berufsgruppe begrenzt.
Insofern
wurde und wird bei der Vergabe des reinen Impfmittels im Wert von 3 Euro gegen
Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes verstoßen.
-Zitat Artikel 3 Absatz 3 GG-
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden."
Im Übrigen steht die Generalentschuldigung, wenn jemand kurz nach der Impfung
abkratzt, nach dem Motto "der hat eh schon mit einem Bein im Grab gestanden"
im eklatanten Widerspruch zum hypokratischen Eid, der da heißt: "Ich schwöre,
Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und
Göttinnen zu Zeugen anrufend, daß ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen
Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde: Den, der mich diese Kunst lehrte,
meinen Eltern gleich zu achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und ihn,
wenn er Not leidet, mit zu versorgen; seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen
und, wenn sie es wünschen, sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag;
Ratschlag und Vorlesung und alle übrige Belehrung meinen und meines Lehrers
Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch durch
den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem.
Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem
Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.
Ich werde niemandem, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen
oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel
geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Auch werde
ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe
dies ist.
...."
PS:
Ich meine, was gut genug für Frau Dr. Merkel ist,
ist gemäß Verfassung der BRD auch gut genug für mich,
zumal die Todesstrafe in Hessen noch nicht abgeschafft ist !#~
PPS:
Squalen ist übrigens abgeleitet von 'Squalus' und lateinisch für Haifisch.
Warnung vor Schweinegrippe-Impfung
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